Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrags
Auf Anfrage erstellt Golfyes.com, fortan Golfyes (stellvertretend Viajes Fabisa SL) dem Kunden ein persönliches Reiseangebot. Das Reiseangebot von Golfyes ist unverbindlich, und es entstehen Golfyes und dem Kunden daraus keinerlei Verpflichtungen. Die auf der Webseite und anderen Werbemitteln von Golfyes angegebenen Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluß da. Preisangaben sind entweder Richtpreise oder Preise die saisonbedingten Schwankungen unterliegen; daher sollten diese Preise nur zur Orientierung dienen. Den definitiven Reisepreis, den Sie im Falle einer Bestätigung der Reise bezahlen müssen, finden Sie auf Ihrem persönlichen Reiseangbot. Sollte Ihre Rückbestätigung in der genannten Zeitspanne nicht bei uns eingegangen sein, kann die Reise jederzeit ohne weitere Absprache storniert werden. Mit der Bestätigung des Angebots (Reiseanmeldung), erteilt der Kunde Golfyes den verbindlichen Auftrag zur Buchung des gewünschten Pauschalarrangements, bzw. der gewünschten Einzelleistung anderer Veranstalter od. anderer Leistungsträger. Die Reiseanmeldung des Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch per Fax. od. auf elektronischem Weg per E-Mail od. Webseite erfolgen. Der Reisevertrag betreffend der Pauschalreise von Golfyes kommt zustande, sobald Golfyes die Buchung an den Kunden Rückbestätigt hat. Die Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Sobald Sie von Golfyes das unverbindliche Angebot auf Ihre Anfrage erhalten haben, sollten Sie uns so schnell wie möglich Bescheid geben, wenn Sie die Reise bestätigen möchten. Die Verfügbarkeit von Hotelzimmern und Startzeiten kann sich jederzeit ändern, deshalb kann ein Reiseangebot nicht über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die tatsächliche Dauer der Verfügbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Voraus meist nicht ermittelt werden können (saisonale Verfügbarkeit von Hotelzimmern, Golfplätzen, Mietwagen etc.) Nachdem Sie Ihre Reise bestätigt haben, bekommen Sie von uns bereits Voucher für alle Leistungen und eine Rechnung elektronisch (per E-Mail) zugesandt. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Anzahlung, in der Regel 25% (auf volle Euro aufgerundet) des Gesamtpreises, fällig. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung zusenden, zu finden. Bitte beachten Sie, dass wir keine definitive Reservierung für Sie vornehmen können, solange keine Anzahlung geleistet wurde. Sollte Ihre Rückbestätigung und Anzahlung nicht in der genannten Zeitspanne bei uns eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere Rücksprache annulliert werden. Die verbleibenden 75%
der Gesamtkosten können bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt, oder falls speziell erwähnt, bis zu dem im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall sind für eine Bestätigung 100 % der Gesamtbuchungskosten fällig.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmodalitäten:
- Per Banküberweisung. Die Bankverbindungen finden Sie auf Ihrer Rechnung (Bitte bedenken Sie, dass sie unter Verwendung der IBAN Nummer und des BIC Codes, erhebliche Kosten für Überweisungen im internationalen Zahlungsverkehr sparen können
- Per Kreditkarte: Visa und Mastercard (Bei dieser Zahlungsart werden zusätzlich 1.25% Kreditkartenkommission berechnet)
3. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren:
Bei jeder Pauschalreise von Golfyes kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Golfyes auf schriftlichem Wege (per Telefax od. E-Mail) zu erklären. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder nicht antreten, ist Golfyes dazu berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung (Annulierungs- oder Rücktrittskosten) werden wie folgt pauschaliert:
Bis zum 15. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises, vom 14. Tag bis zum 2. Tag vor Anreise 75%, ab dem 1. Tag vor Anreise 90% und am Anreisetag 100% des Gesamtpreises.
Golfyes empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschliessen. Der Kunde kann diese bei Vertragsabschluss direkt über unser Reservierungsbüro buchen lassen oder diese selbst über die Webseite von Golfyes unter "Reiseversicherungen" buchen. Bitte sehen Sie hierzu Punkt 5. "Reise-Versicherungen".
4. Golfbuchungen:
Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap Angabe keine Reservierungen auf den Golfplätzen gemacht werden kann. Alle Spieler müssen auf Verlangen, einen gültigen Handicap Ausweis vorweisen können. Ferner trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung dafür, pünktlich zur vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet erscheinen, kann keine Garantie für eine „Ersatz Startzeit“ geleistet werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung und der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung von ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn die Voucher, mit einem Stempel des entsprechenden Golfplatzes „campo cerrado, closed course, geschlossener Platz“ versehen ist. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen, wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc… sind in unseren Pauschalen nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab. Bitte beachten Sie ferner, dass nur Schuhe mit weichen Noppen erlaubt sind, und dass angemessene Kleidung zum Standart gehört.
5. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten Versicherung, ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt über unsere Webseite (www.golfyes.com), eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV), sowie allgem. Reiseversicherungen abzuschließen. Bitte sehen Sie hierzu „Reiseversicherungen“. Wenn Sie bei Bestätigung Ihrer Reise angeben, dass Sie eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschliessen möchten, dann buchen wir für Sie ebenfalls gerne diese Versicherung und nehmen Sie mit auf Ihre Gesamtrechnung.
6. Leistungen
Die Leistungserbringung von Golfyes die vertraglich vereinbart ist, resultiert aus den Angeboten/ Leistungsbeschreibungen, der Webseite, bzw. den Prospekten, und die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung, bzw. Vouchern und Rechnung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Golfyes.
7. Gewährleistung – Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golfyes kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Golfyes kann Abhilfe in der Weise schaffen, das eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, muss der Kunde den Mangel sofort bei Golfyes anzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golfyes keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Golfyes hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golfyes verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Beschränkung der Haftung
Da wir als Vermittler für verschiedene Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für Fremdleistungs-störungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens. Golplätze, Golfschulen, Hotels, Mietwagen und die Beförderung durch Bus-, Bahn-, Boots- und Taxiunternehmen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung, dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen-Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, Golfyes gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen Golfyes, nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche oder sie begründende Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Gerichtsstand:
11. Veranstalter:
Viajes Fabisa S.L. BAL 489
C/Convent dels Caputxins, 11, 1A
Baleares/Spain